Der Umweltbericht ist ein gesonderter, selbstständiger Teil der Begründung zum Bauleitplan (§ 2a BauGB). Er gibt eine hinreichende Darstellung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen eines Flächennutzungs- oder Bebauungsplans. Die wesentlichen Inhaltspunkte sind vorgegeben und orientieren sich an den Grundelementen des planerischen Vorgehens: Bestandsaufnahme, Prognose, Eingriffsregelung, Alternativenprüfung und ggf. Monitoring.