Wir erstellen Landschaftspflegerische Begleitpläne (LBP) für alle Vorhaben, die nach Bundesnaturschutzgesetz und den entsprechenden Landesgesetzen Eingriffe darstellen. Durch langjährige bundesweite Erfahrung im Bereich der Eingriffsregelung sind wir mit allen länderspezifischen Regelungen, Leitfäden und Vorgaben bestens vertraut. Bei der Ableitung der Kompensationsmaßnahmen setzen wir unsere vielfältigen Erfahrungen und unsere Kreativität zur Entwicklung funktionsgerechter und umsetzbarer Maßnahmenkonzepte ein. Durch die detaillierte Kenntnis aller relevanten gesetzlichen Rahmenbedingungen und Rechtsvorschriften bieten wir Ihnen mit unseren Leistungen ein hohes Maß an Planungssicherheit.
Unsere Auftraggeber im Bereich der Eingriffsregelung sind Straßenbauverwaltungen der einzelnen Bundesländer, Wasser- und Schifffahrtsämter, Kreise und Kommunen, Bauträger und Erschließungsgesellschaften sowie sonstige private Vorhabenträger und Investoren.
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