Wir erstellen Untersuchungen zur Verträglichkeit von Vorhaben mit dem europäischen Netz “Natura 2000” nach den §§ 34 und 35 des Bundesnaturschutzgesetzes.
Geprüft wird, ob ein Vorhaben einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Vorhaben zu erheblichen Beeinträchtigungen von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) oder Vogelschutzgebieten führt. Dabei reicht unser Angebot von der Erstellung der Unterlagen zur FFH-Vorprüfung über die Erstellung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung bis hin zur Alternativenprüfung.
Auch die Berücksichtigung der speziellen Artenschutzbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (streng geschützte Arten und besonders geschützte Arten) und die Überprüfung der Verträglichkeit von Vorhaben mit den Bestimmungen nach § 44 (1) BNatSchG gehören zu unserem Aufgabenfeld.
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